Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhalt drucken§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber solchen natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Ausübung eines Rechtsgeschäftes mit unserem Unternehmen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und gegenüber öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.
(2) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufsbedingungen. Diese gelten somit für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen vom Kunden als angenommen. Anderslautende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher entgegenstehenden oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichendern Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
(4) Kundendaten unterliegen im Rahmen der Auftragsabwicklung bei uns der elektronischen Datenverarbeitung.
(5) Mit Erscheinen dieses Kataloges werden alle früher verlangten Preise, auch diejenigen aus Sonderwerbungen, ungültig.
(6) Wir sind berechtigt, diese Verkaufsbedingungen jederzeit mit Wirkung auch für die Zukunft abzuändern.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Modelländerungen
(1)
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Angebote und
sämtliche Bestellungen des Kunden sind für uns nur verbindlich, soweit
wir sie schriftlich oder fernschriftlich bestätigen oder ihnen durch
Übersendung der Ware nachkommen. Eine Auftragsbestätigung kann auch in
Form einer Rechnung erfolgen. Die Versendung von Auftragsbestätigungen
erfolgt nach eigenem Ermessen oder auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden
hin bei Bestellaufgabe. Wir liefern ausschließlich an gewerbliche Kunden
und auch an solche Personen oder Institutionen, die in Heilberufen
tätig sind. Eine Belieferung an Privatpersonen ist nicht möglich!
(2)
Die in unseren Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Angeboten,
Auftragsbestätigungen und sonstigen Verkaufsunterlagen enthaltenen
Produktbeschreibungen wie z.B. Hinweise, Zeichnungen, Abbildungen,
Beschreibungen, Maße, Gewichts-, Verbrauchs- und sonstigen
Leistungsdaten sowie Angaben im Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten
sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich mit uns
vereinbart wird.
(3) Unsere Mitarbeiter, Verkaufsangestellten und
Vertreter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder
mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen
Vertrages hinausgehen.
(4) Änderungen in Konstruktion und Ausführung
der von uns vertriebenen Produkte, welche auf die Verbesserung der
Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind,
behalten wir uns bis zur Auslieferung vor, sofern die Ware hierdurch
nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar
sind. Wir sind nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits
ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
(5) An Katalogen, Abbildungen,
Zeichnungen, Kalkulationen, Mustern und ähnlichen Informationen
körperlicher und unkörperlicher Art - auch in elektronischer Form -
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch und
insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich"
bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Preise
(1) Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Lager, ausschließlich Porto
und Frachtkosten. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt (siehe §
4). Eventuell erforderliche Installationen, Versicherungen, Schulungen
oder sonstige Nebenleistungen werden ebenfalls gesondert berechnet.
Hinzu kommt jeweils die am Tage der Rechnungsstellung gültige
Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe. Bei Lieferungen ins Ausland
anfallende Zölle und Zollbehandlungskosten trägt der Kunde.
(2) Die
in unseren Katalogen oder sonstigen Verkaufsunterlagen angegebenen
Preise betreffen den Zeitpunkt der jeweiligen Herausgabe dieser
Unterlagen. Soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden, sind
sie unverbindlich. Preisänderungen zwischen Herausgabe der Kataloge bzw.
der sonstigen Verkaufsunterlagen und Vertragsschluss bleiben daher
vorbehalten.
(3) Wir behalten uns außerdem auch nach Vertragsschluss
bis zur Lieferung das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern,
wenn zwischen Vertragsschluss und einem vereinbarten Liefertermin mehr
als 4 Monate liegen. Treten in diesem Zeitraum Kostensenkungen oder
Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund Materialpreisänderungen geht
damit eine wesentliche Änderung unserer Kalkulation und daraus
resultierend eine Erhöhung oder Verminderung unserer Preise von
mindestens 10% einher, behalten wir uns vor, unsere Preise angemessen zu
ändern.
(4)Unsere Mindestbestellmenge beträgt 30,--€ / 45 CHF
netto. Sollte aus Nachlieferungen ein Rechnungsbetrag unter 30€ / 45 CHF
netto entstanden sein, lässt sich daraus kein zukünftiges Recht auf
weitere Lieferungen unter 30€/ 45 CHF netto Rechnungsbetrag ableiten.
§ 4 Versand, Gefahrübergang-, Transport- und Verpackungskosten
(1)
Die Auswahl des Transportweges und -mittels erfolgt nach unserer freien
Wahl. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des
Kunden. Der Kunde trägt auch dann das Transportrisiko, wenn die
Versandkosten ausnahmsweise von uns getragen werden.
(2) Die Gefahr
der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges der
veräußerten Ware geht auf den Kunden über, sobald die Sendung von uns an
den transportausführenden Spediteur, Frachtführer, die Post oder von
dieser beauftragte Unternehmen, einen sonstigen Paketdienst oder die
sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person übergeben worden
ist, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers. Ist die Ware
versandbereit und die Versandbereitschaft dem Kunden angezeigt worden,
verzögert sich die Versendung oder die Abnahme jedoch aus Gründen, die
der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit dem Zugang
der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
(3) Wir
liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen
(z.B. Sperrgut, Sendungen mit Überlängen, etc.) sowie spezielle
Lieferwünsche des Kunden (z.B. Expresslieferungen) werden auf Kosten des
Kunden nach Aufwand berechnet. Bei
Lieferungen ins Ausland werden die Verpackungs- und Versandkosten
ebenfalls nach Aufwand berechnet. Für die vorstehend genannten
Bestellungen / Lieferungen / speziellen Lieferwünsche gelten die
nachfolgend zu Ziff. (5) genannten Pauschalen ausdrücklich nicht.
(4) Für Warensendungen bis 31,5 kg berechnen wir in der BRD eine Versandkostenpauschale von 6,- €, in der Schweiz von 7€.
Ab
einem Rechnungswert netto über 150,- € liefern wir versandkostenfrei
nur dann sofern keine Sonderpreise, Sonderaktionen oder Mengenrabatte
eingeräumt wurden. Im Übrigen werden bei allen sonstigen Lieferungen die
Kosten für Versand dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Die
vorstehend genannten Pauschalen sowie die Freigrenzenregelung von 150,-
€ gelten allerdings nicht für Lieferungen mit erforderlichen
Sonderverpackungen, insbesondere Sendungen mit Überlängen sowie
spezielle Lieferwünsche des Kunden oder bei Lieferungen ins Ausland
(siehe hierzu § 4 Ziffer soweit Praxismöbel, Arbeitsstühle, Behandlungsliegen,
Massageliegen inklusive Spezialverpackung geliefert werden, im Katalog
inkl. Verpackungs- und Versandkosten genannt werden, wird die
Anlieferung frei Haus-Parterre vorgenommen. Werden keine Verpackungs-
oder Versandkosten genannt, werden für diese Artikel die Versandkosten
nach Aufwand verrechnet.
(5) Auch auf Versandkosten wird die gesetzliche Mehrwertsteuer angerechnet.
(6)
Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der
Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind
Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der
Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
§ 5 Lieferzeit - Lieferverzögerung - Teillieferung
(1)
Liefertermine oder Lieferfristen ergeben sich aus den Vereinbarungen
zwischen uns und dem Kunden. Ihre Einhaltung durch uns setzt voraus,
dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen uns und dem
Kunden geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen
erfüllt hat. (Hierzu gehören z.B. die Beibringung etwa erforderlicher
behördlicher Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer
vereinbarten Voraus- oder Anzahlung). Ist dies nicht der Fall, so
verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, wenn wir die
Lieferverzögerung zu vertreten haben.
(2) Die Einhaltung der
Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt, dass wir von unseren
Vorlieferanten richtig und rechtzeitig selbst beliefert werden. Dies
gilt nicht, soweit wir die Nichtlieferung selbst zu vertreten haben. Der
Kunde wird im Falle der Nichtverfügbarkeit der Leistung alsbald
informiert.
(3) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zu
ihrem Ablauf das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft
gemeldet ist.
(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er
schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den
uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges
geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache auf den Kunden über.
(5) Liefer- und
Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von
unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereiches
liegen und die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich
erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Dies gilt auch,
wenn solche Ereignisse bei einem unserer Lieferanten oder deren
Unterlieferanten eintreten. Als Beispiele solcher Hindernisse seien
genannt: Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe,
Energieversorgungsschwierigkeiten, Krieg, u.s.w; In diesen Fällen sind
wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des
noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten. Wir werden dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger
Umstände baldmöglichst mitteilen.
(6)
Der Kunde kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die
gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Kunde
hat darüber hinaus das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn bei
einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird
und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung
hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Kunden den auf die
Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Gleiches gilt bei
Unvermögen unsererseits. Im Übrigen richten sich die Rechte des Kunden
nach § 9 dieser Verkaufsbedingungen.
(7) Setzt uns der Kunde - unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle - nach Fälligkeit
unserer Leistung eine angemessene Frist zur Erbringung derselben und
wird diese Frist von uns nicht eingehalten, ist der Kunde im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Die Geltendmachung
von Schadensersatz statt der Leistung bzw. von Verzugsschäden durch den
Kunden richtet sich ausschließlich nach § 9 dieser Verkaufsbedingungen.
§ 6 Rechte des Kunden wegen Mängeln
(1)
Für Sach- und Rechtsmängel unserer Lieferungen leisten wir unter
Ausschluss weiterer Ansprüche - vorbehaltlich der Regelungen in § 9 -
Gewähr gemäß den nachfolgenden Regelungen.
(2) Alle Artikel und
Produkte, die in einer unserer Rechnungen oder Auftragsbestätigungen mit
einem Einzelpreis gesondert aufgeführt sind, gelten als eigenständige
Sache, auf die etwaige Gewährleistungsrechte gesonderte Anwendung
finden.
(3)
Wir haften nicht für natürliche Abnutzung. Werden unsere Waren einer
ungeeigneten oder unsachgemäßen Verwendung zugeführt, werden die Waren
fehlerhaft oder nachlässig behandelt, werden insbesondere unsere
Betriebs-, Wartungs- und Reinigungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen
an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, welche nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel
der Waren, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung
unsererseits, dass erst einer der vorstehend genannten Umstände den
Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
(4) Soweit ein Mangel
unserer Waren vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in
Form einer Mangelbeseitigung (= Nachbesserung) oder zur Lieferung einer
neuen mangelfreien Sache (= Ersatzlieferung) berechtigt.
(5) Die
Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
(6) Der Kunde muss unserer Service-Abteilung
offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von
zwei Wochen nach Erhalt unserer Waren schriftlich anzeigen; Mitteilung
per Fax an +41 52 740 1557 oder an info@af-medical.com. Mängel,
welche auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der vorstehenden Frist
nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung
entsprechend schriftlich mitzuteilen; werden die vorstehend genannten
Regelungen nicht beachtet, ist die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
(7) Im Falle der Mitteilung
des Kunden, dass die Waren einen Mangel aufweisen, werden wir nach
unserer Wahl verlangen, dass die beanstandete Ware zur Überprüfung und
einer ggf. erforderlichen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu uns
geschickt wird oder dass einer unserer Mitarbeiter zum Zwecke der
Überprüfung und
einer ggf. erforderlichen Reparatur der Ware vor Ort
erscheint oder dass der Kunde vom beschriebenen Mangel Digitalbilder per
email übermittelt, um eine rasche Bearbeitung zu ermöglichen.
(8) Im
Falle einer –s berechtigten Reklamation / Mangels wird von uns entweder
eine Abholung der Ware auf unsere Kosten veranlasst oder der Kunde wird
gebeten, die Ware zunächst auf seine Kosten zurückzusenden. Diese
Kosten werden dem Kunden alsbald erstattet .
(9)
Im Hinblick auf die vorstehend zu Ziff. 8 genannte Regelung weisen wir
darauf hin, dass wir Rücksendungen, die ohne unser vorheriges
Einverständnis unfrei eingehen, nicht annehmen.
(10) Soweit sich
die Beanstandung als berechtigt herausstellt, tragen wir von den durch
die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten
die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Außerdem
tragen wir alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten, soweit hierdurch für uns keine unverhältnismäßige
Belastung eintritt.
(11 )Bei Beanstandungen, bei denen sich nach
Prüfung kein von uns zu vertretender Mangel ergibt oder solchen, die auf
Bedienungsfehlern oder einer unsachgemäßen Behandlung unserer Waren
durch den Kunden oder seine eigenen Abnehmer beruhen, ist der Kunde
verpflichtet, sämtliche Kosten, welche uns aufgrund der Überprüfung der
behaupteten Mängel entstanden sind, zu erstatten.
(12) Schlägt die
Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb eines angemessenen
Zeitraumes fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen
Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Weitere
Ansprüche des Kunden bestimmen sich nach § 9 dieser Verkaufsbedingungen.
(13) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Lieferung unserer Waren.
(14) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
(15) Ansprüche wegen Mängeln gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1)
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen
(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) aus der
Geschäftsverbindung mit dem Kunden behalten wir uns das Eigentum an der
Kaufsache (= Vorbehaltsware) vor.
(2) Der Kunde ist verpflichtet,
die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene
Kosten rechtzeitig und regelmäßig durchführen.
(3) Der Kunde ist
berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
verkaufen; Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder
Sicherungsabtretungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf der
Vorbehaltsware oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung,
unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent) gegen seinen eigenen Abnehmer oder Dritte (z.B.
Versicherungen, Schädiger) tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des
Rechnungsendbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung
aus dem Kaufvertrag an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
Der
Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen gegen seinen Abnehmer bzw.
einen Dritten auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, diese
Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir
verpflichten uns jedoch, diese Forderungen nicht einzuziehen, solange
der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere auch kein
Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs oder Insolvenzverfahrens über das
Vermögen des Kunden gestellt wird. Sollte jedoch einer der vorstehenden
Fälle eintreten, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, uns alle zum
Einzug der abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben macht, uns
die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (bzw. dem
Dritten) die Abtretung mitteilt. Der Kunde ist in diesem Fall
insbesondere verpflichtet, uns den Namen und die Adresse des Schuldners
(bzw. des Dritten) sowie die Höhe seiner Forderungen nebst dem
diesbezüglichen genauen Rechtsgrund mitzuteilen.
(4)
Eine etwaige Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware
durch den Kunden wird stets in unserem Namen und in unserem Auftrag
vorgenommen, jedoch ohne dass für uns hieraus irgendwelche
Verpflichtungen entstehen. Wird unsere Ware mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet, vermischt oder verbunden, so
erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes
unserer Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag einschließlich
Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der
Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung.
(5) Erfolgt die
Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung in der Art, dass der Kunde das
Alleineigentum an der neuen Sache erwirbt, so wird bereits jetzt
vereinbart, dass der Kunde uns im Verhältnis des Wertes
(Rechnungsendbetrag einschl. MwSt.) unserer verarbeiteten, verbundenen
oder vermischten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt
und diese unentgeltlich für uns verwahrt.
(6)
Wird unsere Ware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich ob ohne
oder nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung weiterveräußert, so
gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes unserer
Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag einschließlich Mehrwertsteuer).
(7)
Der Kunde tritt uns auch diejenigen Forderungen zur Sicherung unserer
Forderung gegen ihn ab, die durch die Verbindung unserer Vorbehaltsware
mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
(8) Wir
verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit frei zu geben, als der
realisierbare Wert unserer Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen
(soweit diese noch nicht beglichen sind) um mehr als 10% übersteigt;
die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
(9) Unser
Kunde hat uns über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, insb. Pfändungen oder
sonstige Eingriffe Dritter in unsere Vorbehaltsware oder die im Voraus
abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und
uns die für eine Intervention / Vollstreckungsgegenklage erforderlichen
Unterlagen und Informationen zu übergeben. Soweit der Dritte nicht in
der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen
und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür unser Kunde.
(10)
Für den Fall vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung, oder wenn erkennbar wird, dass
unsere Zahlungsansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden
gefährdet sind, insbesondere bei Scheckprotesten oder wenn über das
Vermögen des Kunden ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragt
werden sollte, erlischt die Ermächtigung des Kunden zur Verfügung über
unsere Vorbehaltsware und zur Einziehung der abgetretenen Forderungen.
Ferner sind wir in diesem Fall berechtigt, die Ware aufgrund des
Eigentumsvorbehaltes auch ohne Fristsetzung nach § 323 BGB
zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein
Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, die
Vorbehaltsware herauszugeben. Wir sind nach Rücknahme unserer Ware zu
deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die
Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten
anzurechnen.
§ 8 Zahlungsbedingungen
(1)
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der
Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur
Zahlung fällig. Ab einem Nettobestellwert von 50,- € gewähren wir bei
Zahlung innerhalb von 10 Tagen 2% Skonto, bei Durchführung des
Bankeinzugverfahrens 3% Skonto. Ein Skontoabzug ermittelt sich aus dem
Rechnungsnettobetrag. Bei Reparaturen, Ersatzteilen und Büchern ist ein
Skontoabzug ausgeschlossen.
(2) Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme, Bankeinzug, Überweisung/ Vorauskasse leisten.
Wir sind nicht verpflichtet Schecks oder Wechsel anzunehmen. Werden
Schecks oder Wechsel durch uns angenommen, so erfolgt dies lediglich
erfüllungshalber. Scheck und oder Wechselkosten werden dem Kunden in
Rechnung gestellt.
(3) Die Belieferung von Kunden erfolgt nach Absprache gegen Vorauskasse, Nachnahme oder Lastschriftverfahren.
(4)
Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Wir werden den
Kunden in diesem Fall über die Art der erfolgten Verrechnung
informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir
berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und
zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(5) Eine Zahlung gilt
erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im
Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der
Scheck eingelöst wird.
(6) Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir
berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8
Prozentpunkten Ober dem jeweiligen Basiszinssatz als pauschalen
Schadensersatz zu verlangen. Die Zinsen sind dann niedriger anzusetzen,
wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines
höheren Schadens durch uns ist zulässig.
(7) Im Falle des
Zahlungsverzuges behalten wir uns das Recht vor, Warenlieferungen und
sonstige Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung unserer offenen
Forderungen zurückzubehalten.
(8) Ratenzahlungen bedürfen einer
ausdrücklichen Vereinbarung und sind nur gegen einen jeweils zu
vereinbarenden Teilzahlungszuschlag möglich. In jedem Falle einer
Ratenzahlungsgewährung durch uns wird der jeweils noch offenstehende
Betrag sofort und vollständig zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit der
Zahlung einer Rate mehr als 15 Tage in Rückstand gerät.
(9)
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus
demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
(1)
Schadensersatzansprüche gegen uns sind unabhängig von der Art der
Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen sowie
einschließlich Schadensersatzansprüchen wegen vor- und nachvertraglicher
Verpflichtungen als auch wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten
ausgeschlossen, soweit von unserer Seite nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) Bei schuldhafter Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit,
jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen vernünftigerweise
vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte
Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige
mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sein denn,
ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den
Kunden gegen solche Schäden abzusichern.
(3) Die
Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten
nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens unsererseits
entstanden sind sowie bei einer Haftung für garantierte
Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Anwendbares Recht - Erfüllungsort und Gerichtsstand- Teilnichtigkeit
(1)
Diese Verkaufsbedingungen sowie die sich aus dem Vertrag ergebenden
gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen dem
Recht der Schweiz.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
(3)
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, bestimmt sich der Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten ausschließlich nach unserem Geschäftssitz. Wir
sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.
(4)
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser
Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame
Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher
Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
